Verkehrsfähigkeit - wie legal ist Stevia?
Es erscheint uns notwendig, auch über das Medium Internet zu Stevia aufzuklären, da die Deutschen Behörden wie das BfR Information zu diesem Thema abgeben, die nicht der aktuellen Lage entsprechen.
Nach einem noch nicht rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtes München unterliegen die Blätter der Stevia rebaudiana Bertoni nicht der Novell-Food- Verordnung, da sie bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung in nennenswertem Umfang verzehrt worden sind.
Hier wird die Schwäche der Novel-Food-Verordnung deutlich: würde heute die Kartoffel oder die Tomate als neuartiges Lebensmittel (Novel-Food) auf den Europäischen Markt kommen, so hätten diese Früchte absolut keine Chance den Nachweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit, der nach dieser Verordnung gefordert ist, zu erbringen. Zu komplex ist die Zusammensetzung natürlicher Lebensmittel. Für jeden einzelnen Inhaltstoff müssten aufwendige und teure Studien durchgeführt werden.
Hochreine Extrakte der Stevia rebaudiana (Steviolglycoside) sind seit Dezember 2011 in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.Die Frage, die oft gestellt wird, ist: warum sind die Blätter der Stevia noch nicht im vollem Umfang im Handel?
Gesundheitliche Bedenken sind es nicht, denn dafür fehlen ernstzunehmende wissenschaftliche Einwände. Zudem hat JECFA, eine Abteilung der WHO, auf seinem 69. Treffen inzwischen einen ADI-WERT für Steviolglycoside festgelegt. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia ist damit weltweit bestätigt. Stevia ist als Süßungsmittel global verbreitet, ohne dass es je zu signifikanten Gesundheitsstörungen gekommen ist (was man von Aspartam und Zucker nicht sagen kann).Stevia-Blätter wurde im Jahr 2000 vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU nicht als neuartiges Lebensmittel (Novel-Food) zugelassen. In der Begründung heißt es... „...dass die gegenwärtige Informationslage nicht ausreichend sei, um eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder entsprechen in ihrer Durchführung keinem derzeitig geltenden Standard.“
Da diese Ablehnung nicht seriös ausgearbeitet wurde, wird gemunkelt, dass hier die Zuckerindustrie ihren Einfluss geltend gemacht hat, damit sich eine ähnliche Marktsituation wie in Japan nicht in Europa wiederholt (siehe auch: Der Spiegel, Heft 53, 27.12.04, Seite 122: "Angriff der Zuckerlobby").
Service:
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EC finden Sie unter den folgenden Links:
http://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out34_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/fs/sc/scf/out36_en.pdf
Super-Service:"(..oder gleich als deutsche Übersetzung?)
- Das Interesse an Stevia, das zeigen schon die Besucherzahlen dieser Seite, ist sehr groß.
Doch die politische Situation ist noch etwas trostlos: Bundesdeutsche Behörden sind kaum informiert, verweisen hilflos auf die Novel-Food-Verordnung.
Als wir seinerzeit das bgvv auf Fehler in der Ablehnung durch den wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EC aufmerksam machten, kam die Antwort, wir sollten uns doch selbst an Brüssel wenden.
Die Kampagne der "unabhängigen" Verbraucherschützer
Die Europäische Verbraucher Zentrale in Kiel ist mit einer sehr unsachlichen Pressemitteilung im Jahr 2000 gegen Stevia vorgegangen. Dieser Bericht wurde von vielen Zeitungen und Verbraucherzentralen (z.B. Verbraucherzentrale Berlin) ungeprüft aufgegriffen und trug zu einer starken Verunsicherung der Öffentlichkeit bei. Aus Kiel kam nach Anfrage von Free Stevia nie eine Stellungnahme. Doch wie sich das Bild zu Stevia im Wandel der Zeit verändert, zeigen wir ihnen am Beispiel Stiftung Warentest.
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