Free Stevia: AKTUELL

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

14.11.2011

Die Europäische Kommission hat zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bald noch sicherer und transparenter sein soll als bislang. Hier finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Im Verlauf einer Neubewertung von Zusatzstoffen hat die Kommission zusätzlich der Verwendung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglykoside, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird, in mehreren Lebensmittelkategorien zugestimmt. Für die Spezifikation des neuen Süßstoffes gilt demnach die technische Mitteilung der JECFA.

Wie wir aus der neuen Datenbank für Zusatzstoffe ersehen können und wie es der übliche Weg ist, gilt der neue Süßstoff zwar als zugelassen, rechtskräftig wird diese Verordnung aber erst 20 Tage nach der offiziellen Mitteilung, also am 02.12.201.
So steht es nun mal auch im Amtsblatt L 295/205 der Europäischen Union vom 12.11.2011:

Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung
im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Hier waren einige Tageszeitungen und Online-Dienste etwas vorschnell mit der Mitteilung, Steviolglykoside seien bereits als Zusatzstoff für Industrie und Handel erlaubt.

 

Verwirrung um ADI-Wert und Höchstmengen

31.10.2011
Wochen vor der Zulassung von Steviolglykosiden als neuer Lebensmittelzusatzstoff in der EU gibt es erhebliche Unsicherheit in der Deutung von Höchstmengen. Selbst Fachverbände scheinen überfordert. Online-Dienste wie focus.de und
süddeutsche.de sind sichtlich hilflos. Wie ist also die korrekte Faktenlage?

Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium der EFSA, hat bereits im April 2010 einen ADI-Wert für Steviolglykoside festgelegt. Die maximal zulässige Tagesdosis liegt demnach bei 4 mg pro kg Körpergewicht und bezieht sich vom Wert her eindeutig auf Steviol und NICHT auf Steviolglykoside. 4 mg Steviol entsprechen umgerechnet etwa 11 mg an Steviolglykosiden. Ein Mensch mit 65 kg Körpergewicht könnte demnach täglich maximal etwa 715 mg an Steviolglykosiden zu sich nehmen.

Dazu schreibt die Europäische Kommission:

Die Behörde hat die ADI für Steviolglycoside in ihrer Stellungnahme als Stevioläquivalente ausgedrückt. Auch die Exposition gegenüber Steviolglycosiden durch die Nahrung wurde als Stevioläquivalente ausgedrückt. Daher sollten auch die Verwendungshöchstmengen als Stevioläquivalente ausgedrückt werden. Die höchstzulässigen Mengen an Steviolglycosiden werden als Summe aller in den Spezifikationen genannten Steviolglycoside ausgedrückt und können anhand der in den Spezifikationen genannten Umrechnungsfaktoren in Stevioläquivalente umgerechnet werden.

Auch der Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) 1333/2008  mit einer Liste zu Höchstwerten an Stevia-Süßstoffen für verschiedene Lebensmittelkategorien bezieht sich also auf Steviol-Äquivalente. - Eine einfache Tabelle hilft bei der Umrechnung.



Es wurde zum Beispiel für aromatisierte Getränke wie Limonaden ein Höchstwert von 80 mg/l an Steviol-Äquivalente vorgeschlagen, was umgerechnet etwa 220 mg Steviolglykosiden entspricht, eine Menge die übrigens ausreicht, um Erfrischungsgetränke zu süssen. Eigentlicher Sinn von Erfrischungsgetränken ist vorrangig unserem Organismus die notwendige Flüssigkeitsmenge zu sichern. Gleichzeitig kritisieren immer mehr Verbraucher den penetrant süssen Geschmack von Lebensmitteln und Getränken. Dass eine Limonade mindestens 600 mg des Stevia-Süßstoffs braucht, um bei Konsumenten Anklang zu finden, solche Forderung gibt es, ist also kein überzeugendes Argument.

 

Freie Bahn für den grünen Süßstoff

Unter diesem Motto hatte die Süddeutsche Zeitung am 27.09. in ihrer Online-Ausgabe frohlockt. Was war geschehen?

Die Molkerei Scheitz in Andechs hatte in einem Schnellverfahren am Verwaltungsgericht München erreicht, dass man ihr den Vertrieb ihres mit Stevia-Tee gesüßten Jogurts nicht untersagen darf. Auch ein Eintrag dieser Produkte im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) ist demnach nicht rechtens.

Das gleiche Gericht kam bereits 2004 in einem anderen Fall, damals klagte die Firma Mensch & Natur AG, zu dem Ergebnis, dass die Blätter der Stevia nicht unter die Novel-Food Verordnung fallen, da diese bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung in nennenswertem Umfang als Lebensmittel im Handel waren. Der Feistaat Bayern legte damals gegen dieses Urteil Berufung ein. Dazu steht eine Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München noch aus. Bis dahin kann die Molkerei Scheitz ihren mit Stevia gesüßten Jogurt weiterhin vertreiben. Es gilt also diese Entscheidung abzuwarten und von Freudentänzen vorerst abzusehen.

Verstehen Sie das also bitte richtig: zur Zulassung der Inhaltsstoffe der Stevia-Pflanze, den Steviolglykosiden, erwarten wir um den 14. November eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission und eine endgültige Zulassung zum 2. Dezember 2011. Auf die Freigabe der Pflanze selbst müssen wir noch etwas warten.


 

Zulassung von Süßstoff der Stevia noch in 2011

Am 04.07.2011 haben sich in Brüssel die Mitglieder des ständigen Ausschusses für Lebensmittelsicherheit für die Zulassung von Steviolglykosiden als zusätzlichen Süßstoff innerhalb der EU ausgesprochen. Als letzter Schritt wird nun noch das Europäische Parlament dazu abstimmen. Dann könnten Steviolglykoside noch in 2011 in verschieden Lebensmittelkategorien eingesetzt werden. Eine Liste dieser Lebensmittel und der entsprechenden Höchstwerte finden Sie HIER. Auch der Handel von Tafelsüßen auf Basis der Stevia-Extrakte wäre dann möglich. In letzter Minute wurde auch die Zusammensetzung des Süßstoffes klarer formuliert. Demnach muss der Süßstoff mindestens 95%* an Steviosid, Rrebaudiosid A, B, C, D, E und F, Steviolbiosid, Rubusoside und Dulcosid enthalten. Mindestens 75%* davon müssen aus Steviosid und/oder Rebaudiosid A bestehen..

*bezogen auf das Trockengewicht

 

Geschmäcker sind verschieden, Gene auch!

31.05.2011
Das Gen- und Biotechnologie Team der HLFS Ursprung, Salzburg holte beim Bundesfinale „Jugend innovativ“ den 1. Platz in der Kategorie Science mit dem Projekt "Geschmäcker sind verschieden, Gene auch!“

Die 25 Schülerinnen und Schüler erbrachten weltweit erstmals den Beweis, dass ein Zusammenhang zwischen dem Geschmacksempfinden von Stevia, einem natürlichen Süßstoff, und dem menschlichen Erbgut besteht. Dafür wurde das Gen TAS2R38, verantwortlich für das Empfinden von bitterem Geschmack, anhand von DNA-Proben von über 300 Versuchspersonen untersucht.
Lesen Sie mehr dazu.. HIER
or find the english version.. here

 

Rechtskräftiges Urteil des EuGH zu Stevia rebaudiana

14.04.2011
Lagen uns noch im November 2010 in der Rechtssache C-327/09, Mensch und Natur AG, ehemals "nur Natur", gegen Freistaat Bayern, die Schlussanträge des Generalanwaltes Niilo Jääskinen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vor, so hat heute das Gericht endgültig entschieden. Demnach hat die Entscheidung der Kommission 2000/196/EG keine Wirkung gegenüber Dritte, ist also nicht allgemein verbindlich.

Nun kann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) frei über den Status zu Stevia rebaudiana nach Verordnung (EG) Nr. 258/97 entscheiden. Hier ist zu erwarten, dass sich der BayVGH dem Urteil des Verwaltungsgerichtes München aus 2004 anschliesst, wonach Stevia rebaudiana eben kein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) ist, da diese Pflanze bereits vor dem Stichtag der Novel-Food-Verordnung, dem 15.05.1997 in nennenswertem Umfang im Verkehr war. Hinzu kommt die neue Faktenlage, dass nicht nur die Firma "Mensch & Natur AG" vor diesem Datum Stevia rebaudiana in grösseren Mengen abverkaufte, sondern noch weitere Unternehmen in Europa.

Lesen Sie mehr HIER

Am 15.04.2011 veröffentlichte der Deutschlandfunk dazu folgenden Bericht: LINK

 

BIO möglich - doch nicht sicher.

März 2011

Verbraucher wünschen bereits vor einer Zulassung Stevia-Produkte in Bio-Qualität. Viel Sinn macht dies bei den Blättern der Stevia, wenn auch Pestizide bisher nur in sehr geringen Spuren nachgewiesen werden konnten schon - der Bio-Anbau überzeugt generell durch seine ökologische Nachhaltigkeit. So finden wir seit Wochen in Bio-Läden wie Alnatura, Stevia in angeblicher Bio-Qualität.

Auf der aufwendigen Verpackung lesen wir: „Bio-Kontrolle im Herkunftsland durch BCS Öko-Garantie“. Nach unserer Recherche werden zwar Produzenten im Herstellungsland zertifiziert, eine Kontrolle in Deutschland findet jedoch nicht statt. Demnach könnte ein Anbieter statt Bio-Stevia auch genauso gut konventionelle Ware unter seinem "selbstgestrickten" Bio-Siegel anbieten, denn BCS überwacht nicht, ob hier wirklich Bio-Ware eingeführt und als solche nachweislich verkauft wird. So fehlt auf der Packung eine Öko-Kontrollstellennummer und ein offizielles Bio-Siegel. Diese fragwürdige Praxis unterläuft den eigentlichen Sinn einer Bio-Zertifizierung: eine lückenlose Garantie für die Herkunft aus Bio-Anbau.

 

Stevia in Bio-Jogurt

Februar 2011

Überraschend zur Bio Fach in Nürnberg stellte die Andechser Molkerei ihr neues Produkt „Stevia Bio-Jogurt mild“ vor. Gesüsst wird dieser Jogurt mit Rübenzucker und einem Auszug aus der Stevia. Die Molkerei Scheitz stützt sich hierbei auf die Einschätzung des Verwaltungsgerichts München aus 2004, wonach Blätter und damit auch die wässrigen Auszüge der Stevia rebaudiana kein Novel Food, sondern ein verkehrsfähiges Lebensmittel seien.

Zutaten: : Jogurt mild*, 7% Maracujasaft*, 5%, Bananenpüree*, 3% Rübenzucker*, 2% Tee vom Honigblatt* (Stevia rebaudiana Bertoni), native Maisstärke*, Limettensaft*, Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl*
*aus kontrolliert ökologischem Landbau

 

EFSA kritisiert Höchstmengen an Steviolglykosiden in Lebensmittel

26.01.2011

In ihrem neuen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird bemängelt, dass durch die beantragten Mengen an Steviolglykosiden für verschiedene Lebensmittelgruppen die erwartete Verzehrmenge (EDI-Wert, estimated dietary intake) des Süßstoffs und damit die maximal empfohlene Tageshöchstdosis (ADI-Wert) deutlich überschritten werden könnten. Dies erscheint unter der Voraussetzung von unterschiedlichem Konsumverhalten verschiedener Konsumentengruppen als realistisch. So wurden z.B. für Erfrischungsgetränke ein Höchstwert von 600 mg an Steviolglykoside pro Liter beantragt. Kinder könnten, da sie im Durchschnitt mehr Erfrischungsgetränke aufnehmen als Erwachsene, den ausgegebenen ADI-Wert dadurch deutlich überschreiten.

Dass die Antragsteller kurzerhand 15 Produktgruppen von ihrer Antragsliste entfernt haben, verärgert Verbraucher und Hersteller. Unter diesen 15 Gruppen fallen Produkte wie Gebäck, Kuchen, Snacks, Konfekt...

Lesen Sie HIER die Stellungsnahme der EFSA in Englischer Sprache..

 



Süßstoff Stevia

Lebensmittelriesen starten die Zuckerrevolution

22. April 2010
Multinationale Lebensmittelkonzerne wittern das grosse Geschäft mit den Süßstoffen der Stevia rebaudiana. Kann man ein hochaufgereinigtes Rebaudiosid A noch als einen natürlichen Lebensmittelzusatzstoff bezeichnen?

lesen Sie mehr..

 

EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden

14. April 2010
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium der EFSA, hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern extrahierten Süßungsmitteln der Stevia rebaudiana, bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt. Dieser Wert wird mit 4 mg pro kg Körpergewicht und Tag angegeben und bezieht sich auf Steviol-Äquivalente. Umgerechnet sind das etwa 10 mg Steviosid.

Um einer vorschnellen Pressemitteilung der Firma Cargill, Wayzata, Minnesota, USA zu widersprechen, bezieht sich die positive Bewertung nicht nur auf Truvia(TM)-Rebiana von Cargill, sondern auf jede Mischung von Steviolglycosiden mit einer Reinheit von >95%.

lesen Sie mehr..

Stevia Rebellen: wer sich für die Zuckeralternative engagiert

Oktober 2009
Das Print Magazin "myself" bringt in seiner Ausgabe 10/2009 einen Bericht zur Situation von Stevia in Deutschland: .. und der Süßstoff verkümmert in der Bürokratie-Wüste

Sie werden gesucht

Wir halten Ausschau nach Konditoren und Spitzenköche, gerne auch weiblich, welche mit hervorragenden Stevia-Produkten experimentieren und ihre Ergebnisse in einem ausführlichen Free Stevia Special darstellen möchten. Sind Sie dabei?





Steviolglycosid in Frankreich zugelassen

6. September 2009
Das Steviolglycosid Rebaudiosid A in einer Reinheit von 97% wurde von der AFSSA (Agence française de sécurité sanitaire des aliments) als Lebensmittelzusatzstoff für die Dauer von 2 Jahren in Frankreich zugelassen. Die neue Verordnung wurde nun im Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.


GRAS-Status für Steviolglycoside

1. September 2009
Steviolglycoside haben in den USA nun auch den GRAS-Status erhalten und werden damit als gänzlich sicher bezeichnet. Die Abkürzung GRAS steht für Generally Recognized As Safe. Diesen Status vergibt die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) für Substanzen wie beispielsweise Lebensmittelzusatzstoffe, die allgemein als sicher angesehen werden.


Vive la Stevia!


August 2009
Während die Deutsche Lebensmittelüberwachung mit dem EU-Schnellwarnsystem (RASFF) derzeit gezielt gegen Stevia-Produkte vorgeht, als ginge es ernsthaft darum, die Menschheit vor dem Untergang zu retten, erreicht uns aus Frankreich eine interessante Nachricht zum Status der süßen Extrakten der Pflanze Stevia rebaudiana in der EU:
Nach Ankündigung der AFSSA (Agence française de sécurité sanitaire des aliments) werden gegen Ende August 2009, Steviolglycoside (Rebaudiosid A) in Frankreich als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die neue Verordnung wird im Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.

Sollte es den deutschen Behörden bis dahin gelungen sein, den inländischen Markt „trocken zu legen“, stehen dann genügend französische Produkte bereit.



Standort Deutschland - ein Trauerspiel.


Bild: Stevia Tabs hergestellt in Frankreich mit 64% Sorbit !!

Drittes Stevia Symposium erfolgreich

Die European Stevia Association, EUSTAS hat Anfang Juli 2009 das dritte Stevia Symposium an zwei Tagen organisiert. Neben zahlreichen Fachvorträgen zum Thema "Stevia in Europe" gab es genügend Möglichkeiten zum Meinungsaustausch. Positive Resonanz bekam das Event bereits von RSS Feeds unterschiedlicher Redaktionen. Wo sie die Begleithefte zu allen bisherigen Veranstaltungen bekommen können, zeigt ihnen der folgende LINK.

Stevia ist kein Novel Food

29.06.2009
Das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 (M 4 K
03.4528
) entschieden, dass die getrockneten Blätter der Stevia rebaudiana kein Novel- Food-Produkt seien. Begründung: Stevia-Blätter dienten als Zutat in Teemischungen schon vor dem 15.05.1997, dem maßgeblichen Stichtag, in nennenswertem Umfang dem menschlichen Verzehr in der Europäischen Union. Damit wurde die Stevia rebaudiana als Lebensmittel verkehrsfähig. Der Freistaat Bayern hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Darüber wurde nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (9 BV 09.743) verhandelt.
Fazit und eigentlicher Skandal: ein ordentliches Statusfeststellungsverfahren, in dem geprüft werden muss, ob es sich bei Stevia rebaudiana überhaupt um ein Novel-Food handelt, ist wohl nie von nationalen Behörden und der Europäischen Kommission durchgeführt worden.

Lesen sie die Presseerklärung von RA Hanspeter Schmidt HIER.
Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung finden sie unter diesem LINK.

Diätprodukte

ZDF-Sendung Frontal 21: Diätprodukte sind für Diabetiker schädlich

12.05.2009
Fruktosehaltige Diätprodukte für Diabetiker sind über einen längeren Zeitraum aufgenommen, gesundheitlich bedenklich, denn Fructose wird sehr viel schneller in Körperfett verstoffwechselt als Glucose. Resultat: Übergewicht. Eine aktuelle STUDIE belegt die Zusammenhänge.

Den einzigen Gewinn streicht die Industrie ein: Diätprodukte mit Fruktose sind fast doppelt so teuer als vergleichbare Produkte, die mit Zucker gesüßt sind. Sehen sie HIER die Sendung des ZDF.


Stern TV zu Stevia

Am 18. Februar sendete RTL folgenden Themenbericht in Stern TV:

Wunderpflanze Stevia? 300 Mal süßer als Zucker - keine Kalorien.

Eine kleine Pflanze aus Paraguay könnte künftig Millionen Diabetikern und Übergewichtigen Hoffnung geben: Stevia. Sie senkt nachweislich den Blutzuckerspiegel, hat keine Kalorien, verhindert die Entstehung von Zahnbelag und ist dazu noch 300 Mal süßer als Zucker. Wo ist der Haken? Kritiker behaupten, die Einführung der Pflanze in der EU wird von der Zuckerindustrie unterwandert. Die setzt jährlich rund 60 Milliarden Euro in Europa um. Pro Kopf werden in Deutschland ca. 40 Kilo Zucker verbraucht. stern TV stellt die vermeintliche Wunderpflanze vor.

Natur & Heilen 2/2009

Anfang 2009 erscheint ein Bericht zu Stevia rebaudiana in „Natur & Heilen, 2/2009“ von der Autorin Dr. Andrea Flemmer und die Erwartungen an diesen Artikel sind entsprechend dem sonstigen Standard dieser Zeitschrift recht hoch.

zur Rezension



Verbraucher enttäuscht

17. Dezember 2008:  Steviolglycoside sind von der Amerikanischen Food and Drug Administration, FDA als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Das klingt zuerst wie eine kleine Sensation.

Doch Enttäuschung macht sich inzwischen breit unter den US-Amerikanischen Verbrauchern. Keinesfalls gilt in Amerika eine generelle Zulassung - und für Stevia-Blätter schon mal gar nicht.
Die Zulassung durch die FDA beschränkt sich nur auf genau definierte Produkte der beiden Multis Cargill und Merisant. Unternehmen, die nun in den USA Lebensmittel für Diabetiker aus Stevia herstellen möchten, müssen wohl Lizenzgebühren an Cargill und Merisant zahlen, denn diese haben Patentrechte auf den Herstellungsprozess. Will man uns am Ende auch mit einer süßen Brause wie „Sprite Green®“ verhöhnen?

Wir sollten eine ähnliche Entwicklung in Europa verhindern.

 


Akademie Fresenius: Novel Food

18. November 2008
Die Fresenius-Konferenz bot einige Beispiele für Zulassungsverfahren neuartiger Lebensmittel, darunter auch Stevia. Stevia rebaudiana Bertoni wurde als Süßungsmittel in verschiedenen EU-Ländern bereits vor der Einführung der Novel-Food-Verordnung im Jahr 1997 verwendet. Schon 1942 gab es Versuchsfelder in Großbritannien, auf denen Steviapflanzen angebaut wurden. Mehr als neun Tonnen getrockneter Steviablätter wurden 1989 allein in Belgien importiert, und zwischen 1989 und 1997 wurden Steviablätter in den Niederlanden, in Belgien, in der Schweiz, in Deutschland und in Großbritannien verkauft. Doch 1997 intervenierte das belgische Gesundheitsministerium, sodass der Verkauf lebender Steviapflanzen in Belgien eingestellt wurde, wie Prof. Jan M.C. Geuns (KU Leuven, Belgien) auf der Fresenius-Konferenz berichtete. Das Ministerium behauptete, Stevia sei ein neuartiges Lebensmittel in Europa. Geuns machte „gewaltige Fehler und falsche Einschätzungen“ des früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF, Vorgänger der EFSA) verantwortlich dafür, dass Stevia bis heute noch nicht das Zulassungsverfahren bestanden habe. „Eines der großen Probleme der Novel-Food-Verordnung ist, dass die Sicherheitsbewertung auf negativen Beweisen basiert. Das eröffnet Gegnern eines bestimmten neuartigen Lebensmittels die Möglichkeit, die Zulassung mit zusätzlichen Fragen zu erschweren“, sagte Geuns. Nur im Falle eines positiven Beweises einer bestimmten schädigenden Wirkung sei eine weitergehende Forschung vor der Zulassung auf dem europäischen Markt notwendig. Geuns: „Wenn ein Lebensmittel täglich von mehr als 164 Millionen Menschen ohne Anzeichen einer schädigenden Wirkung konsumiert werde, sollte es zugelassen werden ohne weitere kostspielige und unnötige Forschungsauflagen.“

die Welt logo


Missverständnis im letzten Satz

24. November: die Wochenzeitung „Die Welt“ und  „Welt Kompakt“ berichtet zu Stevia. Der letzte Satz ist jedoch leider etwas verunglückt. Selbstverständlich kann man mit Steviolglycosiden der Stevia auch Backen.  Nur bei einigen wenigen Teigen, dort wo es auf Masse und Klebrigkeit ankommt wie z.B. Biskuit, kann Stevia nicht das gewünschte Resultat bringen.

Den Text finden sie bei Welt Online unter diesem Link.

 


Nr. 47

Ein vierseitiges Dossier..

..widmete die Wochenzeitung "Die Zeit" der Stevia-Pflanze am 13. November. Berlin, Löwen, Hohenheim, Asuncion – Burkhard Strassmann berichtet von den unterschiedlichen Schauplätzen.

Kein Exemplar mehr am Kiosk? Es gibt eine Online-Version unter diesem Link.

 

stevia anbau in AustralienStevia in Australien und Neuseeland zugelassen

Oktober 2008: Steviolglycoside sind nun auf dem Australischen Kontinent als natürlicher Süßstoff in Lebensmittel und Getränken zugelassen.
Der gemeinsame Antrag von Australian Stevia Mills und der Plant Science Group der Central Queensland Universität wurde von der Australischen Lebensmittelbehörde (FSANZ) genehmigt. Der dabei geführte lebhafte und offene Dialog zwischen Behörde und Antragsteller ist beispielhaft. Lesen sie mehr dazu hier..

 

schweizer Heimtor

Schweizer Heimtor

28.08.2008
„Schweiz führt als erster europäischer Staat vielversprechenden Natur-Süßstoff ein“
so lautet die headline der Pressemitteilung der Universität Hohenheim vom 28.08.2008. Allerdings hat sich das Schweizer Bundesamt für Gesundheit, BAG nach acht Monaten Bearbeitungszeit lediglich dazu entschlossen, einem Einzelantrag zuzustimmen. Demnach darf nun in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft werden. Free Stevia berichtete bereits an anderer Stelle dazu. Ob in Zukunft weiteren Anträgen stattgegeben wird, ist derzeit ungewiss, denn jeder einzelne Schweizer Kanton muss nicht zwangsweise der Entscheidung des BAG folgen. Ausschlaggebend wird auch sein, in welcher Konzentration und Reinheit der Stevia-Süßstoff dem Endprodukt zugesetzt wird. Die Bewilligung ist auf zwei Jahre begrenzt.

- Wer dem Schwitzerdeutsch mächtig ist, findet hier eine interessante Audiodatei von Radio DRS Expresso.

 

brigitte deStevia praxistauglich?

Wenn es doch so einfach wäre: Kuchenbacken mit Stevia. Zuckermenge durch den Süßungsfaktor teilen, entsprechende Menge Stevia-Süßstoff einrühren, backen, fertig.
Doch viele Rezepte sind nicht „stevia-tauglich“. Dazu unterscheiden sich die angebotenen Stevia-Produkte auch noch in Qualität und Zusammensetzung.
Das Online-Magazin der Frauenzeitschrift Brigitte zeigt ihnen hier, wie sie sich Frust ersparen.

 

booklet of the 2nd stevia symposium

Stevia Symposium 2008

Die Gesellschaft EUSTAS (European Stevia Association) veranstaltete am 27 Juni 2008 das zweite Stevia Symposium an der Universität in Leuven, Belgien. Dazu ist nun das 196 seitige Buch erschienen. Eine kurze Inhaltsangabe und wo sie das Buch bestellen können, finden sie unter ..diesem LINK.
Auf Grund des starken internationalen Interesses ist für 2009 ein weiteres Symposium geplant.

 

JECFA_logo

JECFA bewertet Stevia endgültig und positiv.

Bei ihrem 69. Treffen 2008 in Rom bewertete das Expertengremium der JECFA die süßen Inhaltsstoffe der Stevia rebaudiana als sicher und legte einen endgültigen ADI Wert (0-4 mg/kg bw/ day bezogen auf Steviol, entsprechend etwa 10mg Steviolglycoside) fest. Ein erwachsener Mensch mit 70kg Körpergewicht könnte demnach bis zu 0,7g Steviolglycoside täglich aufnehmen. Diese Menge entspricht etwa 210g Saccharose. Das ist mehr als die durchschnittliche Menge, die in Deutschland täglich pro Kopf konsumiert wird (130g).
lesen sie dazu mehr hier..

Schüler leisten professionelle Forschungsarbeit

Hat Stevia eine karieshemmende Wirkung?  Die Schüler der HBLA (höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft) in Elixhausen, Salzburg sind der Frage nachgegangen und haben mit viel Ausdauer ein sehr beachtenswertes Projekt entwickelt und zum Abschluß gebracht.

lesen sie dazu mehr hier..

coca-cola logo

Stevia bald in Coca-Cola?

Die beiden Amerikanischen Konzerne Coca-Cola Co. und Cargill Inc. haben in den letzten Jahren an einem geheimen Projekt gearbeitet. Am 31. Mai 2007 wurde öffentlich, dass beide Unternehmen planen, eine bestimmte Zusammenstellung aus den süßen Inhaltsstoffen der Stevia-Pflanze in Erfrischungsgetränken zu verarbeiten. Die Mixtur trägt den Markennamen REBIANA. Dazu wurden bereits von Coca-Cola 24 Patente für Fertigprodukte angemeldet.
lesen sie mehr hier...
und dort..


eustas Logo

starke Lobby für kleine Pflanze

Endlich hat Stevia eine professionelle Lobby: die European Stevia Assosiation (EUSTAS) www.eustas.org
EUSTAS hat bereits einen Antrag für Stevia-Blätter und einen zweiten für die süßen Inhaltstoffe (Steviolglycoside) eingereicht.

Lesen sie die Kurzfassungen der beiden Anträge hier..

und hier..

Das European Stevia Center (ESC) besteht weiterhin als eine interne wissenschaftliche Plattform an der Universität in Leuven, Belgien: www.bio.kuleuven.be/biofys/ESC/German/ESC.htm



Herausgegeben von: Förderkreis „Free Stevia“,
Ansprechpartner: Frau Margitta Holly, Scharnhorst Str.1,
D-65195 Wiesbaden, BRD, Fax +49 (0) 611-940 6839.
Sämtliche Ausführungen in dieser Darstellung unterliegen den Bestimmungen des Copyrights und des Haftungsausschluss. Die Wiedergabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen NICHT gestattet. „Free Stevia" übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Angaben in dieser Darstellung.
m.holly@freestevia.de

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