Natur & Heilen 2/2009:
"Ein verbotener Süssstoff macht Karriere! STEVIA"
Ich kämpfe mich durch 5 Seiten, lese das alte Märchen von empfängnisverhütenden Sterolen und bin am Ende einfach nur enttäuscht. Wieder der Hinweis auf wundersame Heilwirkungen und die geheime Verschwörung der Zuckerlobby. Skurrile Fabelwelten. Was ich vermisse sind Fakten, ist die fachliche Auseinandersetzung mit neuen Studienergebnissen, die gerade in 2008 veröffentlicht wurden und zur Zulassung von Steviolglykosiden durch die FDA in den Vereinigten Staaten führten.
Wie viel der Steviolglykoside von Darmbakterien in Steviol abgebaut werden, ist längst bekannt. Auch weiß man, dass Steviol fast völlig ausgeschieden wird. Warum also die Leser mit einem Wissensstand aus 1999 verunsichern?
Da lese ich, der ADI-Wert von Steviolglykosiden sei zeitlich begrenzt. Doch bereits im Juni 2008 bewertete das Expertengremium der JECFA die süßen Inhaltsstoffe der Stevia rebaudiana als sicher und legte einen endgültigen ADI Wert fest. Zudem ist der Autorin entgangen, dass Steviolglykoside in Australien und den USA als Lebensmittelzusatzstoff längst zugelassen sind. Auch die aktuelle Rechtslage von Steviolglykosiden in der Schweiz ist eine andere, als im Bericht angegeben. Ist dieser Artikel vielleicht schon im Jahre 2004 verfasst worden?
Ansonsten wäre Frau Dr. Andrea Flemmer sicher aufgefallen, dass es sich hier um zwei verschiedene Dinge handelt: Steviolglykoside als neuer Lebensmittelzusatzstoff und die getrockneten Blätter der Stevia rebaudiana als Novel Food. So sind zwei Anträge auf Zulassung an unterschiedliche Institute einzureichen und in 2007 bereits gestellt worden. Es ist also kein neuer Zulassungsantrag in Vorbereitung.
Teile aus einem Bericht des aid infodienstes zu Stevia werden plötzlich zu einem angeblichen Ablehnungsargument der Europäischen Kommission umgebastelt: „Ein Argument der EU war, dass sich die Pflanzen abhängig von Standort, Zuchtlinie und Wachstumsbedingungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe unterscheiden. Das kennt man jedoch auch von anderen Gewächsen: Das, was für Gewächshauspflanzen aus Belgien gilt, trifft nicht notwendigerweise auf Freilandexemplare aus Paraguay zu.“
Mit keinem Wort erwähnt wird die Tatsache, dass die Europäische Kommission die Abschaffung der Novel Food Regelung plant. Neuartige Lebensmittel brauchen dann keine Zulassungsprozedur zu durchlaufen wie derzeit. Haben wir etwa heute keinen sorgfältigen Verbraucherschutz, sondern nur eine Überreglementierung aus Brüssel?
- Living in the past? Eine tiefe und aktuelle Recherche wäre dem Thema sicher angemessen gewesen. Allein der Schlußsatz bekommt noch meine emotionale Zustimmung. Mehr aber auch nicht.
