Süßstoff Stevia
Lebensmittelriesen starten die Zuckerrevolution
22. April 2010
Multinationale Lebensmittelkonzerne wittern das grosse Geschäft mit den Süßstoffen der
Stevia rebaudiana. Kann man ein hochaufgereinigtes Rebaudiosid A noch als einen natürlichen Lebensmittelzusatzstoff bezeichnen?
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EFSA bewertet die Sicherheit von Steviolglycosiden
14. April 2010
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, das ANS-Gremium der EFSA, hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern extrahierten Süßungsmitteln der
Stevia rebaudiana, bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt.
Um einer vorschnellen Pressemitteilung der Firma Cargill, Wayzata, Minnesota, USA zu widersprechen, bezieht sich die positive Bewertung nicht nur auf Truvia
(TM)-Rebiana von Cargill, sondern auf jede Mischung von Steviolglycosiden mit einer Reinheit von >95%.
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Stevia Rebellen: wer sich für die Zuckeralternative engagiert
Oktober 2009
Das Print Magazin "myself" bringt in seiner Ausgabe 10/2009 einen Bericht zur Situation von Stevia in Deutschland: .. und der Süßstoff verkümmert in der Bürokratie-Wüste
Sie werden gesucht
Wir halten Ausschau nach Konditoren und Spitzenköche, gerne auch weiblich, welche mit hervorragenden Stevia-Produkten experimentieren und ihre Ergebnisse in einem ausführlichen Free Stevia Special darstellen möchten. Sind Sie dabei?

Steviolglycosid in Frankreich zugelassen
6. September 2009
Das Steviolglycosid Rebaudiosid A in einer Reinheit von 97% wurde von der AFSSA (Agence française de sécurité sanitaire des aliments) als Lebensmittelzusatzstoff für die Dauer von 2 Jahren in Frankreich zugelassen. Die neue Verordnung wurde nun im Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.
GRAS-Status für Steviolglycoside
1. September 2009
Steviolglycoside haben in den USA nun auch den GRAS-Status erhalten und werden damit als gänzlich sicher bezeichnet. Die Abkürzung GRAS steht für Generally Recognized As Safe. Diesen Status vergibt die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) für Substanzen wie beispielsweise Lebensmittelzusatzstoffe, die allgemein als sicher angesehen werden.

Vive la Stevia!
August 2009
Während die Deutsche Lebensmittelüberwachung mit dem EU-Schnellwarnsystem (
RASFF) derzeit gezielt gegen Stevia-Produkte vorgeht, als ginge es ernsthaft darum, die Menschheit vor dem Untergang zu retten, erreicht uns aus Frankreich eine interessante Nachricht zum Status der süßen Extrakten der Pflanze
Stevia rebaudiana in der EU:
Nach
Ankündigung der AFSSA (
Agence française de sécurité sanitaire des aliments) werden gegen Ende August 2009,
Steviolglycoside (
Rebaudiosid A) in Frankreich als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Die neue Verordnung wird im
Journal Officiel de la Republique veröffentlicht.
Sollte es den deutschen Behörden bis dahin gelungen sein, den inländischen Markt „trocken zu legen“, stehen dann genügend französische Produkte bereit.
Standort Deutschland - ein Trauerspiel.
Bild: Stevia Tabs hergestellt in Frankreich mit 64% Sorbit !!


Drittes Stevia Symposium erfolgreich
Die European Stevia Association, EUSTAS hat Anfang Juli 2009 das dritte Stevia Symposium an zwei Tagen organisiert. Neben zahlreichen Fachvorträgen zum Thema "Stevia in Europe" gab es genügend Möglichkeiten zum Meinungsaustausch. Positive Resonanz bekam das Event bereits von RSS Feeds unterschiedlicher Redaktionen. Wo sie die Begleithefte zu allen bisherigen Veranstaltungen bekommen können, zeigt ihnen der folgende LINK.

Stevia ist kein Novel Food
29.06.2009
Das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 (M 4 K
03.4528) entschieden, dass die getrockneten Blätter der Stevia rebaudiana kein Novel-
Food-Produkt seien. Begründung: Stevia-Blätter dienten als Zutat in Teemischungen schon vor dem
15.05.1997, dem maßgeblichen Stichtag, in nennenswertem Umfang dem menschlichen
Verzehr in der Europäischen Union. Damit wurde die Stevia rebaudiana als
Lebensmittel verkehrsfähig. Der Freistaat Bayern hatte gegen dieses Urteil Berufung
eingelegt. Darüber wurde nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(9 BV 09.743) verhandelt.
Fazit und eigentlicher Skandal: ein ordentliches Statusfeststellungsverfahren, in dem geprüft werden muss, ob es sich bei Stevia rebaudiana überhaupt um ein Novel-Food handelt, ist wohl nie von der Europäischen Kommission durchgeführt worden.
Lesen sie die Presseerklärung von RA Hanspeter Schmidt HIER.
Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung finden sie unter diesem LINK.


ZDF-Sendung Frontal 21:
Diätprodukte sind für Diabetiker schädlich
12.05.2009
Fruktosehaltige Diätprodukte für Diabetiker sind über einen längeren Zeitraum aufgenommen gesundheitlich bedenklich, denn Fructose wird sehr viel schneller in Körperfett verstoffwechselt als Glucose. Resultat: Übergewicht. Eine aktuelle STUDIE belegt die Zusammenhänge.
Den einzigen Gewinn streicht die Industrie ein: Diätprodukte mit Fruktose sind fast doppelt so teuer als vergleichbare Produkte, die mit Zucker gesüßt sind. Sehen sie HIER die Sendung des ZDF.

Stern TV zu Stevia
Am 18. Februar sendete RTL folgenden Themenbericht in Stern TV:
Wunderpflanze Stevia? 300 Mal süßer als Zucker - keine Kalorien.
Eine kleine Pflanze aus Paraguay könnte künftig Millionen Diabetikern und Übergewichtigen Hoffnung geben: Stevia. Sie senkt nachweislich den Blutzuckerspiegel, hat keine Kalorien, verhindert die Entstehung von Zahnbelag und ist dazu noch 300 Mal süßer als Zucker. Wo ist der Haken? Kritiker behaupten, die Einführung der Pflanze in der EU wird von der Zuckerindustrie unterwandert. Die setzt jährlich rund 60 Milliarden Euro in Europa um. Pro Kopf werden in Deutschland ca. 40 Kilo Zucker verbraucht. stern TV stellt die vermeintliche Wunderpflanze vor.


Natur & Heilen 2/2009
Anfang 2009 erscheint ein Bericht zu Stevia rebaudiana in „Natur & Heilen, 2/2009“ von der Autorin Dr. Andrea Flemmer und die Erwartungen an diesen Artikel sind entsprechend dem sonstigen Standard dieser Zeitschrift recht hoch.
zur Rezension
Verbraucher enttäuscht
17. Dezember 2008: Steviolglycoside sind von der Amerikanischen Food and Drug Administration, FDA als gesundheitlich unbedenklich eingestuft worden. Das klingt zuerst wie eine kleine Sensation.
Doch Enttäuschung macht sich inzwischen breit unter den US-Amerikanischen Verbrauchern. Keinesfalls gilt in Amerika eine generelle Zulassung - und für Stevia-Blätter schon mal gar nicht.
Die Zulassung durch die FDA beschränkt sich nur auf genau definierte Produkte der beiden Multis Cargill und Merisant. Unternehmen, die nun in den USA Lebensmittel für Diabetiker aus Stevia herstellen möchten, müssen wohl Lizenzgebühren an Cargill und Merisant zahlen, denn diese haben Patentrechte auf den Herstellungsprozess. Will man uns am Ende auch mit einer süßen Brause wie „Sprite Green®“ verhöhnen?
Wir sollten eine ähnliche Entwicklung in Europa verhindern.

Akademie Fresenius: Novel Food
18. November 2008
Die Fresenius-Konferenz bot einige Beispiele für Zulassungsverfahren neuartiger Lebensmittel, darunter auch Stevia. Stevia rebaudiana Bertoni wurde als Süßungsmittel in verschiedenen EU-Ländern bereits vor der Einführung der Novel-Food-Verordnung im Jahr 1997 verwendet. Schon 1942 gab es Versuchsfelder in Großbritannien, auf denen Steviapflanzen angebaut wurden. Mehr als neun Tonnen getrockneter Steviablätter wurden 1989 allein in Belgien importiert, und zwischen 1989 und 1997 wurden Steviablätter in den Niederlanden, in Belgien, in der Schweiz, in Deutschland und in Großbritannien verkauft. Doch 1997 intervenierte das belgische Gesundheitsministerium, sodass der Verkauf lebender Steviapflanzen in Belgien eingestellt wurde, wie Prof. Jan M.C. Geuns (KU Leuven, Belgien) auf der Fresenius-Konferenz berichtete. Das Ministerium behauptete, Stevia sei ein neuartiges Lebensmittel in Europa. Geuns machte „gewaltige Fehler und falsche Einschätzungen“ des früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses (SCF, Vorgänger der EFSA) verantwortlich dafür, dass Stevia bis heute noch nicht das Zulassungsverfahren bestanden habe. „Eines der großen Probleme der Novel-Food-Verordnung ist, dass die Sicherheitsbewertung auf negativen Beweisen basiert. Das eröffnet Gegnern eines bestimmten neuartigen Lebensmittels die Möglichkeit, die Zulassung mit zusätzlichen Fragen zu erschweren“, sagte Geuns. Nur im Falle eines positiven Beweises einer bestimmten schädigenden Wirkung sei eine weitergehende Forschung vor der Zulassung auf dem europäischen Markt notwendig. Geuns: „Wenn ein Lebensmittel täglich von mehr als 164 Millionen Menschen ohne Anzeichen einer schädigenden Wirkung konsumiert werde, sollte es zugelassen werden ohne weitere kostspielige und unnötige Forschungsauflagen.“
Missverständnis im letzten Satz
24. November: die Wochenzeitung „Die Welt“ und „Welt Kompakt“ berichtet zu Stevia. Der letzte Satz ist jedoch leider etwas verunglückt. Selbstverständlich kann man mit Steviolglycosiden der Stevia auch Backen. Nur bei einigen wenigen Teigen, dort wo es auf Masse und Klebrigkeit ankommt wie z.B. Biskuit, kann Stevia nicht das gewünschte Resultat bringen.
Den Text finden sie bei Welt Online unter diesem Link.

Nr. 47
Ein vierseitiges Dossier..
..widmete die Wochenzeitung "Die Zeit" der Stevia-Pflanze am 13. November. Berlin, Löwen, Hohenheim, Asuncion – Burkhard Strassmann berichtet von den unterschiedlichen Schauplätzen.
Kein Exemplar mehr am Kiosk? Es gibt eine Online-Version unter diesem Link.
Stevia in Australien und Neuseeland zugelassen
Oktober 2008: Steviolglycoside sind nun auf dem Australischen Kontinent als natürlicher Süßstoff in Lebensmittel und Getränken zugelassen.
Der gemeinsame Antrag von Australian Stevia Mills und der Plant Science Group der Central Queensland Universität wurde von der Australischen Lebensmittelbehörde (FSANZ) genehmigt. Der dabei geführte lebhafte und offene Dialog zwischen Behörde und Antragsteller ist beispielhaft. Lesen sie mehr dazu hier.. 

Schweizer Heimtor
28.08.2008
„Schweiz führt als erster europäischer Staat vielversprechenden Natur-Süßstoff ein“ so lautet die headline der Pressemitteilung der Universität Hohenheim vom 28.08.2008. Allerdings hat sich das Schweizer Bundesamt für Gesundheit, BAG nach acht Monaten Bearbeitungszeit lediglich dazu entschlossen, einem Einzelantrag zuzustimmen. Demnach darf nun in der Schweiz der Energie-Drink der Firma Storms mit Stevia gesüßt verkauft werden. Free Stevia berichtete bereits an anderer Stelle dazu. Ob in Zukunft weiteren Anträgen stattgegeben wird, ist derzeit ungewiss, denn jeder einzelne Schweizer Kanton muss nicht zwangsweise der Entscheidung des BAG folgen. Ausschlaggebend wird auch sein, in welcher Konzentration und Reinheit der Stevia-Süßstoff dem Endprodukt zugesetzt wird. Die Bewilligung ist auf zwei Jahre begrenzt.
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Wer dem Schwitzerdeutsch mächtig ist, findet hier eine interessante Audiodatei von Radio DRS Expresso.
Stevia praxistauglich?
Wenn es doch so einfach wäre: Kuchenbacken mit Stevia. Zuckermenge durch den Süßungsfaktor teilen, entsprechende Menge Stevia-Süßstoff einrühren, backen, fertig.
Doch viele Rezepte sind nicht „stevia-tauglich“. Dazu unterscheiden sich die angebotenen Stevia-Produkte auch noch in Qualität und Zusammensetzung.
Das Online-Magazin der Frauenzeitschrift Brigitte zeigt ihnen hier, wie sie sich Frust ersparen.
Stevia Symposium 2008
Die Gesellschaft EUSTAS (European Stevia Association) veranstaltete am 27 Juni 2008 das zweite Stevia Symposium an der Universität in Leuven, Belgien. Dazu ist nun das 196 seitige Buch erschienen. Eine kurze Inhaltsangabe und wo sie das Buch bestellen können, finden sie unter ..diesem LINK.
Auf Grund des starken internationalen Interesses ist für 2009 ein weiteres Symposium geplant.
JECFA bewertet Stevia endgültig und positiv.
Bei ihrem 69. Treffen 2008 in Rom bewertete das Expertengremium der JECFA die süßen Inhaltsstoffe der Stevia rebaudiana als sicher und legte einen endgültigen ADI Wert (0-4 mg/kg bw/ day bezogen auf Steviol, entsprechend etwa 10mg Steviolglycoside) fest. Ein erwachsener Mensch mit 70kg Körpergewicht könnte demnach bis zu 0,7g Steviolglycoside täglich aufnehmen. Diese Menge entspricht etwa 210g Saccharose. Das ist mehr als die durchschnittliche Menge, die in Deutschland täglich pro Kopf konsumiert wird (130g).
lesen sie dazu mehr hier..
Schüler leisten professionelle Forschungsarbeit
Hat Stevia eine karieshemmende Wirkung? Die Schüler der HBLA (höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft) in Elixhausen, Salzburg sind der Frage nachgegangen und haben mit viel Ausdauer ein sehr beachtenswertes Projekt entwickelt und zum Abschluß gebracht.
lesen sie dazu mehr hier..

Stevia bald in Coca-Cola?
Die beiden Amerikanischen Konzerne Coca-Cola Co. und Cargill Inc. haben in den letzten Jahren an einem geheimen Projekt gearbeitet. Am 31. Mai 2007 wurde öffentlich, dass beide Unternehmen planen, eine bestimmte Zusammenstellung aus den süßen Inhaltsstoffen der Stevia-Pflanze in Erfrischungsgetränken zu verarbeiten. Die Mixtur trägt den Markennamen REBIANA. Dazu wurden bereits von Coca-Cola 24 Patente für Fertigprodukte angemeldet.
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und dort..
starke Lobby für kleine Pflanze
Endlich hat Stevia eine professionelle Lobby: die European Stevia Assosiation (EUSTAS) www.eustas.org
EUSTAS hat bereits einen Antrag für Stevia-Blätter und einen zweiten für die süßen Inhaltstoffe (Steviolglycoside) eingereicht.
Lesen sie die Kurzfassungen der beiden Anträge hier..
und hier..
Das European Stevia Center (ESC) besteht weiterhin als eine interne wissenschaftliche Plattform an der Universität in Leuven, Belgien: www.bio.kuleuven.be/biofys/ESC/German/ESC.htm
Herausgegeben von: Förderkreis Free
Stevia,
Ansprechpartner: Frau Margitta Holly, Scharnhorst Str.1,
D-65195 Wiesbaden, BRD, Fax +49 (0) 611-940 6839.
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